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Begleitetes Fahren ab 17

Seit 2008 kann man den Führerschein schon mit 17 Jahren bekommen, auch wenn man nur in Begleitung fahren darf. Außerdem gibt es noch eine Menge anderer Punkte zu beachten. Für Fahranfänger gibt es hier die wichtigsten Informationen zum begleiteten Fahren ab 17.

Ursprünglich war der Führerschein ab 17 ein Modellprojekt in Niedersachsen. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer verkehrsrechtlicher Vorschriften hatte der Bund 2005 die Möglichkeit zur Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren geschaffen. Jedes Bundesland kann jedoch weiterhin härtere Regelungen festlegen. Seit dem 1. Januar 2008 hat man bundesweit die Möglichkeit schon mit 17 Jahren einen Führerschein zu erwerben und in Begleitung ein Auto zu fahren.

Ziel dieses Versuches ist es, Fahranfängern schon frühzeitig und in Begleitung das sichere Fahren im Straßenverkehr beizubringen und sie auf die vielfältigen Anforderungen im Straßenverkehr vorzubereiten. Dadurch soll das enorm hohe Unfallrisiko bei jungen Fahrern verringert werden. Wer sich für das begleitete Fahren ab 17 entscheidet, muss allerdings einige Punkte beachten.

Frühestens mit 16 ½ Jahren darf die Führerscheinausbildung begonnen werden. Eine Anmeldung ist prinzipiell in jeder Fahrschule möglich, die eine Führerscheinausbildung der Klasse B anmeldet. Beantragt werden dürfen jedoch nur die Klassen B und BE. Zusätzlich benötigt der angehende Fahrschüler eine schriftliche Einwilligung der Eltern.

Die Eltern sind wohl auch die naheliegendsten Begleitpersonen. Aber sie müssen es nicht sein. Als Begleitperson kann jeder eingetragen werden, der mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg ausweist. Die Eltern müssen bei der Antragstellung jedoch allen eingetragenen Begleitern zustimmen. Begleitpersonen darf man so viele eintragen wie man möchte, eine Begrenzung gibt es nicht. Wird ein 17-jähriger Fahrer ohne Begleitperson angehalten, ist er seinen Führerschein wieder los.

Nach der bestandenen Prüfung erhält der Fahranfänger noch keinen Kartenführerschein, sondern nur eine Prüfungsbescheinigung. Auf dieser sind auch alle Begleitpersonen eingetragen. Ganz wichtig: Da die Bescheinigung nicht mit einem Foto versehen ist, muss immer der Personalausweis mitgeführt werden.

Der Führerschein für begleitetes Fahren kostet genauso viel wie der normale auch. Doch es fallen einige Zusatzkosten an. So muss man zwischen 1,50 und 10 Euro für die Überprüfung einer Begleitperson zahlen. 3,30 Euro zahlt man für einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister  für jede Begleitperson. Die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet nochmals 7,70 Euro.

Hinweis: Gültigkeit besitzt die Prüfungsbescheinigung übrigens nur in Deutschland. Fahrten über die Landesgrenzen hinaus sind also auch mit Begleitperson nicht möglich. Das geht erst mit dem normalen Kartenführerschein. Der sollte dringend rechtzeitig beantragt werden, da er nicht automatisch zugesandt wird. Die Prüfungsbescheinigung verfällt drei Monate nach dem 18. Geburtstag.

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Tipp

Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.

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