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Führerschein mit 17 – Gesetz in Deutschland 2011

Führerschein mit 17: Gesetz kommt wohl ab 2011

Gute Nachrichten für alle potenziellen Fahranfänger: Ab dem 1. Januar 2011 wird das begleitete Fahren ab 17 auf eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage gestellt. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Bisher war der Führerschein ab 17 ein Modellprojekt, das Ende 2010 ausgelaufen wäre. Der Startschuss für das Fahren ab 17 fiel 2004 in Niedersachsen und wurde im Laufe der Zeit von allen Bundesländern übernommen. Bevor das Gesetz in Kraft tritt müssen zunächst noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.

Sollte das Gesetz angenommen werden, heißt das für Dich ganz konkret: Du darfst mit 16½ Jahren mit der Fahrschule beginnen und erhältst bereits mit deinem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis, wenn du vorher die theoretische und praktische Prüfung bestanden hast. Jedoch bekommst du vorerst keinen Kartenführerschien, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist nicht mit einem Foto versehen, deswegen ist es ganz wichtig, dass Du immer deinen Personalausweis dabei hast. Ansonsten ist Deine Fahrerlaubnis nicht gültig! Und Du darfst auf keinen Fall vergessen, rechtzeitig Deinen Kartenführerschein zu beantragen, denn die Prüfungsbescheinigung verfällt drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag.

Bis Du volljährig bist, muss allerdings eine auf dem Führerschein vermerkte Begleitperson mit Dir im Auto sitzen. Du kannst so viele Begleitpersonen eintragen lassen wie Du möchtest, jedoch müssen diese mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.

Übrigens gilt Deine Prüfungsbescheinigung nur innerhalb Deutschlands, Du darfst also auch mit einer Begleitperson nicht über die Grenzen hinaus fahren. Ein Trip ins Ausland ist für Dich erst mit einem Kartenführerschein möglich.

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Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.