Der Führerschein
1999 wurden die zuvor gültigen neun Fahrzeugklassen auf 16 erweitert. Außerdem wurde mit dem neuen EU-Führerschein eine europaweite Anerkennung der Fahrerlaubnis auch im europäischen Ausland beschlossen. Die alten Führerscheine behalten dennoch ihre Gültigkeit.
Bei Motorrädern (Klasse A) ist die Leistung der Maschinen, die während der ersten beiden Jahre nach Führerscheinerwerb geführt werden dürfen, beschränkt. Erst danach dürfen Maschinen jeglicher Leistungsstärke gefahren werden. Wird der Motorradführerschein allerdings erst im Alter von 25 Jahren erworben, entfällt diese Beschränkung.
In der PKW-Klasse (Klasse B) wurde das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen herabgesenkt. Für Fahrzeuge jenseits dieser Grenze ist die Führerscheinklasse C1 erforderlich. Möchte man einen Führerschein der Klasse C machen, so muss man vorher die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben haben.
Neu ist die zeitliche Limitierung bei den LKW Klassen (C und C1). Alle fünf Jahre muss man sich einer augenärztlichen und ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit die Fahrerlaubnis verlängert wird. Schwere Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger (die Klassen C und CE) können ab sofort auch bereits ab einem Alter von 18 Jahren geführt werden.
Neu sind die Klassen für Kraftomnibusse (D und D1) sowie mit Anhänger (DE und D1E). Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich Fahrgäste an Bord befinden. Auch diese Klassen sind nun auf fünf Jahre befristet. Ab einem Alter von 50 Jahren sowie beim Ersterwerb ist es außerdem erforderlich, ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches, bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.
Die Klasse E wird verlangt, wenn Anhänger mit einem Gewicht über 750kg gefahren werden.
Bei Kleinkrafträdern (Klasse M) ist die Geschwindigkeit nun auf 45 km/h festgesetzt. Der Stufenführerschein (Klasse L und T) wurde eingeführt für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren, welche ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug führen wollen.
Generell gilt eine zweijährige Probezeit nach Führerscheinerwerb. Diese entfällt allerdings bei den Klassen M, L und T.
Mittlerweile gibt es in Deutschland auch den Führerschein mit 17 (offiziell: Begleitetes Fahren) wobei der Modellversuch ab Januar 2011 zum Dauerrecht wird. Allerdings muss eine volljährige Begleitperson mit im Auto sitzen, die bereits seit mindestens fünf Jahren über einen gültigen Führerschein verfügt. Beginnen kann man mit dem Fahrunterricht dann sechs Monate vor dem 17. Geburtstag.
Wer im nicht-europäischen Ausland mit dem Auto unterwegs ist, der lässt sich einen internationalen Führerschein ausstellen. Dieser ist zeitlich befristet und nur in Kombination mit dem normalen deutschen Führerschein gültig.
