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Kasko Versicherung

Kasko Versicherung

Im Bereich der Autoversicherungen gibt es zwei verschiedene Kasko Versicherungen: Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Teilkasko Versicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz Haftpflicht und deckt primär den Verlust deines Autos durch Diebstahl ab. Außerdem bietet dir diese Kasko Versicherungsschutz bei Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Unwetterschäden, Schäden durch Haarwild, Glasbruch, Schmorschäden und Marderbisse. Die Leistungen der Teilkasko Versicherung können allerdings von den Anbietern unterschiedlich definiert werden. Zum Beispiel könnten auch Schäden durch andere Tiere mit eingeschlossen sein.

Die Beiträge für die Teilkasko berechnen sich aus verschiedenen Faktoren. Ganz wichtig ist deine Typ- und Regionalklasseneinstufung. Dazu kommen noch dein Alter und die jährliche Kilometerleistung deines Fahrzeugs. Deine Schadenfreiheitsklasse hat hingegen keinerlei Einfluss. Bei der Teilkaskoversicherung kannst du eine individuelle Selbstbeteiligung von bis zu 1000 Euro vereinbaren. In Einzelfällen kann deine Selbstbeteiligung aber auch höher sein.

Vollkasko Versicherung

Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls eine optionale Erweiterung der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung und schließt die Leistungen der Teilkasko mit ein. Aufgrund des erweiterten Leistungsumfangs ist die Vollkasko gerade dann überlegenswert, wenn du dir einen Neuwagen kaufen möchtest. Mit einer Vollkaskoversicherung hast du den Vorteil, dass die Teilkasko günstiger ausfällt, wenn du einen bestehenden Schadenfreiheitsrabatt hast. Außerdem wird dein Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft, wenn Schäden an deinem Fahrzeug behoben werden müssen, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Die Selbstbeteiligung beträgt im Normalfall ebenfalls bis zu 1000 Euro, aber auch hier kann sie in Einzelfällen deutlich höher ausfallen.

Die Vollkasko deckt zusätzlich zur Teilkaskoversicherung Fahrzeugschäden durch Vandalismus und Unfälle ab. Im zweiten Fall sind selbstverschuldete Unfälle, Fahrerflucht oder auch ein nichthaftbarer bzw. zahlungsunfähiger Unfallverursacher (beispielsweise Kinder) betroffen. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind von der Vollkasko ausgeschlossen.

Bei einer Vollkaskoversicherung ergeben sich für dich als Versicherungsnehmer auch bestimmte Pflichten. Im Schadensfall musst du unbedingt innerhalb einer Woche die Versicherung benachrichtigen. Außerdem bist du als Fahrzeughalter verpflichtet, zur Aufklärung des Falles beizutragen und wenn möglich Schadensminderung zu betreiben. Sowohl bei der Teil- als auch bei der Vollkasko musst du selbstverständlich gesetzesgemäß, berechtigt und mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs sein. Ansonsten kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.

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Tipp

Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.