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Lexikon – Auto und Kfz Begriffe einfach erklärt

In diesem Lexikon werden zahlreiche Begriffe rund um die Themenbereiche Auto und Kfz auf einfache und leicht verständliche Weise näher erklärt. So kann man auf dieser Seite unter anderem nachlesen, welche Arten von gesetzlich vorgeschriebenen und optionalen Kfz Versicherungen es gibt und welche potenziellen Schäden und Unfälle von den einzelnen Versicherungsarten abgedeckt werden. Des Weiteren kann man in Erfahrung bringen, was man beim Abschluss einer Kfz Versicherung beziehungsweise beim Wechsel der Versicherung beachten sollte. In Zusammenhang mit dem Thema Autoversicherung befasst sich das Lexikon darüber hinaus mit diversen wichtigen Faktoren und Klauseln, die bei der Festsetzung eines Versicherungsvertrages vereinbart werden können. In diesem Zuge wird  unter anderem erläutert, welche Klauseln die Versicherungsbeiträge für den Versicherten vergünstigen können und für welche Fahrzeugtypen die jeweiligen Klauseln geeignet sind. Das Lexikon beinhaltet außerdem zahlreiche Erklärungen zu verschiedenen allgemeinen Begriffen, die im Hinblick auf die Themen Auto und Kfz von Bedeutung sind. Zum Beispiel kann man sich schnell und unkompliziert darüber informieren, welche gesetzlichen Regelungen man unbedingt berücksichtigen sollte, um mögliche Vertragsstrafen, Punkte in Flensburg oder sonstige rechtliche Konflikte zu vermeiden. Wer sich für die Themen Auto und Kfz interessiert, findet in dem Lexikon auf dieser Seite viele nützliche und interessante Informationen hierzu.

Abgasuntersuchung (AU):

Die Abgasuntersuchung ist die Prüfung zur Einhaltung der Abgasnormen. Früher bekannt unter ASU.

Ablehnungsfrist:

Die Ablehnungsfrist bei einer Autoversicherung bezieht sich auf die Zeitspanne, in der eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag des Versicherungsnehmers annehmen oder ablehnen kann.

Alkohol

Durch das Überschreiten der zulässigen Promillegrenze begeht der Teilnehmer im Straßenverkehr eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit.

Abweichende Halterschaft:

Abweichende Halterschaft gilt, wenn der Versicherungsnehmer und der Halter des Fahrzeuges zwei verschiedene Personen sind.

Assekuranz/ Assekuranzvertrag

Veralteter Begriff und Synonym für Versicherungen und Versicherungsvertrag

Autoclub/Automobilclub

Durch den Beitritt in einen Automobilclub kann der Autofahrer zahlreiche Vorteile erlangen

Bagatellschaden:

Für die Behebung eines Bagatellschadens werden höchstens 715 Euro benötigt wie z.B. bei Dellen oder Kratzern.

Beamtenvorteil

Besondere Tarifvorteile bei der KFZ Versicherung genießen vor allem Beamte und deren Angehörige.

Begleitetes Fahren:

Durch das “begleitende Fahren” ist es Jugendlichen unter 18 möglich einen Führerschein zu machen und dann bis zur Erreichung der Volljährigkeit unter Aufsicht einer Begleitperson (z.B. Elternteil mit Führerschein!) zu fahren.

Betriebserlaubnis

Bei der Zulassung eines Fahrzeuges wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

Carsharing

Verantwortungsvoll und umweltbewusst sein Auto mit anderen teilen.

CO2-Ausstoß

CO2 ist ein Gas und entsteht bei der Verbrennung von Kraftstoffen im Motor. Der Ausstoß beeinflusst maßgeblich die Steuer

Deckungssumme:

Dieser Begriff definiert die Höhe der Summe, die eine Versicherungsgesellschaft im Falle eines Haftpflichtschadens maximal bereit ist zu zahlen.

Diebstahlwarnanlage

Schützt zugleich das eigene Auto vor vermeintlichen Langfingern und den eigenen Geldbeutel.

Direktregulierung:

Bei einer Direktregelung übernimmt die Versicherung im Falle eines Schadens zunächst sämtliche Kosten.

Direktversicherungsgesellschaften

Durch den Abschluss bei einem Direktversicherer kann es zu erheblichem Einsparungspotenzial kommen, die meisten Anbieter verzichten hierbei auf teure Filialen und ähnliche Infrastrukturen.

Einparkhilfe

Kleine technische Geräte ermöglichen dem Autofahrer ein problemloses Einparken, selbst auf engstem Raum.

Einzelfahrerrabatt:

Durch ein Einzelfahrerblatt erhält der Versicherte einen günstigeren Tarif, insofern er der alleinige Halter und Fahrer dieses Fahrzeuges ist.

Erstbesitzerrabatt:

Den Erstbesitzerrabatt erhält derjenige, der als Erstbesitzer eines Autos dieses zulässt und versichert.

Erstprämienverzug:

Der Ersprämienverzug liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsabschluss versäumt die Erstprämie zu zahlen.

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Um ein Kraftfahrzeug zu zulassen, die der Besitz der elektronischen Versicherungsbestätigung erforderlich.

Elementarereignisse

Zu den sogenannten Elementarereignissen gehören unter anderem Sturm und Hagel.

Erstzulassung

An diesem Datum wurde ein Kraftfahrzeug zum ersten Mal auf einen Besitzer zugelassen. Die Zulassung erfolgt durch die Kfz-Zulassungsstelle

Fahrlässigkeit:

Im Falle einer Fahrlässigkeit wurde die nötige “Sorgfalt” missachtet.

Fahrzeugalterrabatt

Ist das angemeldete Fahrzeug erst wenige Jahre alt, kann ein Fahrzeugaltersrabatt gewährt werden.

Fahrzeugbrief:

Diese Urkunde bescheinigt den Besitz und die Zulassung des Fahrzeuges.

Fahrzeughalter:

Fahrzeughalter ist derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen wurde.

GAP Deckung:

Ohne GAP Deckung umfasst die Kaskoversicherungsleistung z.B. bei Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert, nicht aber etwaige andere Kosten.

Garagenrabatt:

Garagenrabatt erhält man, wenn das Auto über Nacht regelmäßig in einer Garage geparkt wird und somit nicht öffentlich zugänglich ist.

Gebrauchtwagen

Ein Fahrzeug, was mindestens einen Fahrbesitzer hatte und älter als 12 Monate ist

Gebrauchtwagen Kaskoversicherung

Speziell für Gebrauchtwagen haben Versicherungsgesellschaften eigene Gebrauchtwagen-Kaskoversicherungen entwickelt

Gefährdungshaftung:

Die Gefährdungshaftung beschreibt den Fall, dass ein Fahrzeughalter auch ohne eigenes Verschulden die Verantwortung für entstandene Schäden übernehmen muss.

Gesetzliche Mindestdeckung:

Dieser Begriff beschreibt den Mindestbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft dem Geschädigten im Falle eines Schadens zukommen lassen muss.

Glasschaden:

Als Glasschaden ist jede Art von Schaden an den Glasoberflächen des Fahrzeuges definiert.

Grüne Karte: (auch Internationale Versicherungskarte):

Dies ist ein international anerkannter Nachweis über eine bestehende Kfz Haftpflichtversicherung.

Gurtstraffer und Gurtwarnsysteme

Sorgen in brenzligen Situationen für höchste Sicherheit bei allen Insassen.

Haarwild:

z.B. Rot- und Schwarzwild, Hasen, Elche, Wisente, Murmeltiere, Füchse, Wildschweine, Fischotter, Seehunde und Luchse

Die Teilkaskoversicherung deckt die entstandenen Kosten bei einem Unfall mit lebendem Haarwild vollständig ab.

Hauptuntersuchung:

Bei der Hauptuntersuchung wird dieVerkehrstauglichkeit und die Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Anhängern ermittelt.

Insassenunfallversicherung:

Bei einem Unfall werden alle Insassen  durch die Insassenunfallversicherung  in die Kfz Versicherung des Versicherten mit einbezogen.

Kraftfahrzeugsteuer

Jeder, der ein Kraftfahrzeug (motorisiert) unterhält muss die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.

Kurzkennzeichen:

Dies wird für Probefahrten oder Überführungsfahrten verwendet und ist maximal für fünf Tage gültig.

Mallorca-Police:

Als Mallorca-Police wird die zusätzliche, optional wählbare Kfz Haftpflichtversicherung für einen Mietwagen im Ausland bezeichnet.

Malusdatei:

In der Malusdatei, auch “Schwarze Liste” genannt, werden alle Schäden vermerkt und ist für alle Versicherungsgesellschaften einsehbar.

Marderbiss:

Es wird Fahrzeughaltern die in Regionen mit großen Marderpopulationen leben, geraten sich  bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung im Hinblick auf Marderbisse zusatzzuversichern.

Militärische Kennzeichen

Hauptmerkmal der Militärkennzeichen ist das Y oder das X (Nato) im Kennzeichen

Mindestdeckung

Dieser Betrag wurde durch den Gesetzgeber festgelegt und verpflichtet die Versicherungsgesellschaften diesen Mindestdeckungsbetrag im Schadensfall zu gewähren.

Nachhaftung

Selbst bei einem abgemeldeten Fahrzeug haftet die Versicherung noch mindestens einen Monat lang.

Neu für alt

Nach diesem System sollen Wertsteigerungen ausglichen werden, um so einen Vermögensvorteil des Geschädigten zu verhindern.

Neupreisentschädigung:

Hierbei wird bei Diebstahl der Neupreis des Autos in jedem Falle von der Versicherung vollständig rückerstattet.

Neuzulassung:

Nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges ist es unbedingt notwendig eine Neuzulassung des Wagens durchzuführen, da man sich sonst beim Gebrauch des Wagens ohne diese Zulassung strafbar macht!

Nutzerkreisnachlass

Wir ein fester Benutzerkreis festgelegt, gewährt die Versicherung einen Rabatt. Nur der Benutzerkreis ist dann (abgesehen von Ausnahmen) berechtigt das Fahrzeug zu fahren.

Nutzungsausfall

Bei einem unverschuldeten Unfall besteht gegebenenfalls Anspruch auf einen Mietwagen

Nutzungsausfallentschädigung:

Wenn der Versicherte unverschuldet sein Auto nicht in betrieb nehmen kann, so hat er für die Zeit des Ausfalls des Fahrzeugs Anspruch auf einen Mietwagen.

Obliegenheiten:

Synonym: Pflichten.

Online-Nachlass

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages im Internet wird meistens ein kleiner und durchaus interessanter Rabatt gewährt.

Ombudsmann

Faktisch ein Schiedsrichter, der bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Versicherung vermitteln soll.

Parkschadenversicherung

Eine spezielle Zusatzversicherung, die bei böswilligen Parkschäden aufkommt.

Partnerrabatt

Die Versicherung gewährt einen sogenannten Partnerrabatt, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, dass nur er und sein Partner das Fahrzeug nutzt.

Personenschaden

Erleidet eine Person einen körperlichen Schaden, wird dieses konkret als Personenschaden bezeichnet

Pflichtversicherung:

In Deutschland ist jeder Fahrzeughalter zu einer Kfz Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet.

Police

Die Police ist anderer Name für den Versicherungsschein und gibt die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherer wieder.

Rabattschutz:

Durch den Rabattschutz kann der Versicherte im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls nicht in eine “schlechtere” Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden.

Rabattübertragung:

Rabattübertragungen auf andere Personen können dann durchgeführt werden,wenn diverse Schadenfreiheitsrabatte nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind.

Regionalklasse:

Eine Regionalklasse wird durch den Wohnort des Versicherungsnehmers oder den Zulassungsbezirk des Fahrzeuges bestimmt.

Rekuperation

Dieser Begriff wird bei Hybridautos für die Rückgewinnung von Energien bezeichnet.

Risikofaktoren

Durch festgelegte Risikofaktoren werden von den einzelnen Versicherungsgesellschaften die Höhe des Versicherungsbeitrages festgelegt.

Ruheversicherung

Wird ein Fahrzeug in einer Zeitspanne von zwei Wochen bis maximal einem Jahr im Straßenverkehr nicht genutzt, kann mit der Versicherung während dieser Zeit eine beitragsfreie Ruheversicherung vereinbart werden.

Rückstufung

Bei einem Schadensfall wird der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.

Sachschaden

Beschädigung oder die Zerstörung einer Sache wird gemeinhin als Sachschaden bezeichnet.

Saisonkennzeichen

Ein Autokennzeichen, das auf zwei bis zu elf Monaten begrenzt ist und oft von Motorradfahrern bevorzugt wird.

Schadenrückkauf

Der Versicherungsnehmer kann den vorher gemeldeten Haftpflicht-Schaden selbst bezahlen und dadurch einer Rückstufung ausweichen.

Selbstbeteiligung

Im Schadensfall trägt der Versicherte eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung.

Tarifgruppe

Der Beruf des Versicherten ist auch entscheidend für die Berechnung des Versicherungsbeitrages

Totalschaden

Sobald die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges übersteigen, spricht man von einem sogenannten Totalschaden.

Typenklasse

Die unterschiedlichen Typenklassen beeinflussen maßgeblich den Versicherungsbeitrag

Typschlüssel

Dient der Identifizierung und der Einstufung eines Fahrzeuges für den Versicherungstarif. Zu finden ist der Typenschlüssel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Ummeldung

Ändert sich der Wohnort des Halters oder die Halterperson, ist eine Ummeldung erforderlich. Nach neuem Recht kann ein Fahrzeug allerdings nur am Hauptwohnort zugelassen werden.

Unbegrenzte Deckung

Eine unbegrenzte Deckung in den Versicherungsverträgen bedeutet für die Versicherungen, dass diese für Haftpflichtschäden in jeder Höhe aufkommen müssen.

Unterjährige Zahlung

Wird die Versicherungsprämie nicht für ein Jahr im Voraus bezahlt, sondern zum Beispiel quartalsweise, benennt man dieses als unterjährige Zahlung.

Vermögensschaden

erleidet zum Beispiel der Geschädigte bei einem Unfall im Straßenverkehr.

Verschuldetenhaftung

Hat der Schadensverursacher einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, ist er zum Schadensersatz verpflichtet

Versicherungsbeginn und -ende

Eine Versicherung beginnt grundsätzlich zum vereinbarten Termin, nicht jedoch vor Zugang des Versicherungsscheines und Zahlung der Erstprämie.

Versicherungswechsel:

Für einen Versicherungswechsel muss der Versicherungsnehmer eine “ordentliche Kündigung” vornehmen, d.h. bis einen Monat vor Ende des Versicherungszeitraumes in schriftlicher Form kündigen.

Vertragsstrafe:

Bei Angabe von falschen Sachverhalten oder nicht in Kenntnis setzen der Versicherung über relevante Veränderungen muss der Versicherungsnehmer mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Vorläufige Deckung:

Eine vorläufige Deckung besteht in dem Zeitraum zwischen Annahme des Versicherungsvertrages und Eintreffen des Versicherungsscheines beim Versicherungsnemer.

Werkstattbindung:

Bei einer Werkstattbindung kann die Versicherung festlegen, bei Welcher Werkstatt die Reparatur vorgenommen wird.

Widerrufsrecht:

Das Widerrufsrecht besagt, dass ein Versicherungsnehmer bis zu 14 Tage nach dem Vertragsabschluss das Versicherungsverhältnis widerrufen kann.

Wiederbeschaffungswert:

Mit diesem Begriff bezeichnet man den Wert eines Autos zum jetztigen Zeitpunkt oder zum Zeitpunkt eines Unfalls.

Winterreifen:

Das Gesetz in Deutschland schreibt vor bei Schnee, Eis und Reifglätte Winterreifen bzw. so genannte M+S Reifen (“Matsch und Schnee”) anzubringen.

Zeitwert:

Der “Zeitwert” beschreibt den aktuellen Wert eines Fahrzeuges und kann beim Autohänler oder einer Autowerkschaft ermittelt werden.

Zentralruf:

Dies ist eine staatliche Stelle mit Informationen über Haftpflichtversicherungen. Die Servicenummer lautet: 0180/ 25026 (24Std am Tag erreichbar!)

Zulassung:

Für jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehr genutzt wird, ist eine Zulassung nötig. Diese kann man bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragen.

Zulassungsbescheinigung:

Mit dieser Bescheinigung wird die Zulassung für den öffentlichen Verkehr amtlich bestätigt. Außerdem können damit der rechtmäßige Halter, Inhaber und das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden.

Zweitwagen:

Als  Zweitwagen gelten nur auf den Versicherungsnehmer  oder dessen Partner angemeldete Fahrzeuge.

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Tipp

Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.