Abgasuntersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung ist die Prüfung zur Einhaltung der Abgasnormen. Früher bekannt unter ASU.
Als notweniges Übel gehört die Abgasuntersuchung für jeden Autofahrer in festgesetzten Zeitabständen zur Pflicht. Die Abgasuntersuchung, die gegen ein Entgelt stattfindet, überprüft die Schadstoffe der Verbrennungsgase des Motors. Rechtliche Grundlage hierfür ist der § 47a StVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung). Dieser regelt, welche Fahrzeuge in bestimmten Abständen einer solchen Untersuchung zu unterziehen sind.
Wann kann die Untersuchung entfallen?
Die Untersuchung kann nur entfallen, wenn ein PKW bereits über eine On-Board-Diagnose Anlage verfügt. Eine On-Board-Diagnose Anlage, kurz OBD, ist ein fest installiertes Diagnosesystem zur Emissionsüberwachung. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern oder mit zugelassenem Kurzkennzeichen sind ebenfalls von der Untersuchungspflicht ausgeschlossen
Wie oft muss die Untersuchung stattfinden?
Die Untersuchung hat alle zwei Jahre stattzufinden und ist für alle Autofahrer, die nicht zu den obigen Gruppen gehören Pflicht. Eine Anmeldung zur Abgasuntersuchung (AU) ist somit unumgänglich.
Und der Zweck dieser Untersuchung?
Sinn und Zweck der Kontrolle ist die Prüfung, ob sich die Abgaswerte noch innerhalb der zulässigen Werte befinden. Der Gesetzgeber hat in Zusammenarbeit mit Fachleuten feste Grenzwerte festgelegt, die in regelmäßigen Zeiträumen den aktuellen Situationen angepasst und überarbeitet werden.
Seit Beginn 2010 wurde die Abgasuntersuchung durch die neue Umweltverträglichkeitsprüfung ersetzt. Statt einer Plakette, die bislang die erfolgreiche Prüfung dokumentierte, werden nun nur noch Nachweise erstellt.
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Fristen sollten unbedingt eingehalten werden. Bei Verspätung, ganz gleich aus welchen Gründen, kann ein nicht unerhebliches Bußgeld oder sogar in schweren Fällen auch Punkte verhängt werden.
