Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft bei einer Kfz Versicherung liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeuges zwei unterschiedliche Personen sind. Da es nicht obligatorisch ist, gleichzeitig Halter und Versicherungsnehmer eines Fahrzeuges zu sein, stellt diese Situation kein Problem dar. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Versicherungsgesellschaft aufgrund dieses Sachverhaltes einen höheren Versicherungsbeitrag einfordert.
Ein Beispiel für eine abweichende Halterschaft ist gegeben, wenn ein Fahranfänger das Auto nutzt, aber die Versicherung auf den Namen eines Elternteiles läuft, was für das Kind den Vorteil bietet, in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden zu können. Zum Fahrzeughalter lässt sich anmerken, dass er die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und im Zuge dessen auch alle entstehenden Kosten zu tragen hat. Allerdings ist es für die Halterschaft eines Wagens nicht von Relevanz, ob der Fahrzeugbrief und –schein einen anderen Namen als den des Halters beinhalten.
