Alkohol
Durch das Überschreiten der zulässigen Promillegrenze begeht der Teilnehmer im Straßenverkehr eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit. Dabei kann sich bereits eine geringe Menge Alkohol negativ auf das Fahrverhalten auswirken.
In den Medien erfahren wir regelmäßig von Autofahrern, die mit einem hohen Promillewert am Steuer saßen und das Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führten. Teilweise handelte es sich dabei um wirkliche abenteuerliche Promillewerte, die für den Gelegenheitstrinker unvorstellbar sind.
Früher fielen vor allem Fahranfänger durch überhöhte Werte auf. Durch zahllose Kampagnen und Aufklärungsaktionen und Neugestaltung der Promillegrenzen für Fahranfänger ist die Auffälligkeitsquote zurückgegangen.
Grundsätzlich können schon kleine Mengen Alkohol ausreichen, um die eigene Fahrtüchtigkeit zu beeinflussen. Hierbei treten die auffälligsten Veränderungen bei der Wahrnehmung und der Informationsverarbeitung in den zuständigen Gehirnstellen auf. Alkohol wirkt sich direkt auf das menschliche Nebensystem aus und bewirkt so ein Nachlassen der Geschwindigkeit zur Reizleitung. Entfernungen und Geschwindigkeiten können durch diese Negativbeeinflussung nicht mehr richtig eingeschätzt werden.
Verlust des Versicherungsschutzes
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren deutlich für harte Veränderungen gesorgt, da alleine das Verantwortungsbewusstsein vieler Autofahrer als nicht ausreichend erschien.
Grundsätzlich sollte sich der Autofahrer darüber im Klaren sein, dass er bei Fahren unter Alkoholeinfluss seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren kann. Hierzu muss er nicht einmal die gesetzlich vorgegebenen Promillegrenzen überschreiten. Es reichen bereits deutliche kleine Mengen an Alkohol, die dazu führen können, dass der Autofahrer negativ beeinflusst wird. Alkohol wirkt bei jedem Menschen anders.
Generell werden Versicherungen bei Unfällen, die unter Alkoholeinfluss erfolgten (egal wie hoch der Promillewert lag), versuchen, den Anspruch ganz oder teilweise zu verweigern. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung muss die Versicherung sicherlich die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer tragen, wird diese aber mit Sicherheit dem Versicherungsnehmer in Rechnung stellen. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass die Schadenshöhe schnell in den 6 – 7 stelligen Bereich gehen und die eigene Existenz dadurch stark gefährden kann.
Aktuelle Promillegrenzen:
Um die rechtlichen Auswirkungen zu verdeutlichen, ist folgend ein aktueller Auszug aus dem Flensburger Punktekatalog ausgeführt.
| Kein Anzeichen von | Anzeichen von | Verursachung eines | |
| Promillewert | Fahrunsicherheit | Fahrunsicherheit | Unfalles |
| ab 0,3 | 7 Punkte | 7 Punkte | |
| Geld- oder Freiheitsstrafe | |||
| bis zu 5 Jahren, möglicher | |||
| Entzug der Fahrerlaubnis | |||
| ab 0,5 | 4 Punkte | 7 Punkte | |
| bis zu 1.500 Euro | Geld- oder Freiheitsstrafe | ||
| bis 3 Mon. Fahrverbot | bis zu 5 Jahren | ||
| Entzug der Fahrerlaubnis | |||
| ab 1,1 | 7 Punkte | 7 Punkte | |
| Geld- oder Freiheitsstrafe | Geld- oder Freiheitsstrafe | ||
| Entzug der Fahrerlaubnis | bis zu 5 Jahren | ||
| Entzug der Fahrerlaubnis |
Für Fahranfänger gelten grundsätzlich 0,0 Promille, ebenso für alle die Personen befördern, also zum Beispiel Taxifahrer sowie Busfahrer. Sie müssen aber nicht unbedingt am Steuer eines Autos sitzen, es reicht aus, wenn sie als Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Auch hier hat der Alkoholpegel direkten Einfluss auf Ihren Führerschein (inkl. anderer Scheine!).
Maßgabe für alle Regelungen ist das Straßenverkehrsgesetz. In den EU-Ländern herrschen derweil noch recht unterschiedliche Gesetze zur Promillehöhe, daher sollten Sie sich vor Einreise umfassend erkundigen. Auf langer Sicht ist geplant, für alle Länder eine harmonische Einheitsregel zu finden.
