Assekuranz/Assekuranzvertrag
Veralteter Begriff und Synonym für Versicherungen und Versicherungsvertrag
Der Begriff wurde früher für Versicherungen verwendet und findet sich heute teilweise noch in den Namen vieler Versicherungsgesellschaften oder den besonderen Vertragsbestimmungen sowie im allgemeinen Umgangsverkehr wieder. Das Wort Assekuranz ist ein Fremdwort und ursprünglich aus dem Französischen.
Der Assekuranzvertrag:
Versicherungen sollen im Einklang mit der kollektiven Risikoübernahme stehen. Viele Versicherungsnehmer zahlen, beim Eintreten eines Versicherungsfalles wird der entstandene Schaden vereinfacht ausgedrückt aus den Einzahlungen der anderen Versicherungsnehmer gezahlt. Eine Versicherung ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, wobei sich die Versicherungsgesellschaft, als versichernde Seite, verpflichtet bei einem Schadensfall dem Versicherungsnehmer die vereinbarten Summen zu bezahlen.
Der zwischen beiden Parteien geschlossene Vertrag wird auch als Assekuranzvertrag bezeichnet.
Um die Auszahlungssumme niedrig zu halten, verändern Versicherungen geschickt immer wieder ihre eigenen Konditionsmodelle und begrenzen damit die Auszahlungshöhen oder aber die eigentlichen Bedingungen, unter den es zu einer Auszahlung kommt.
