Bagatellschaden
Als Bagatellschaden bezeichnet man laut dem Bundesgerichtshof einen Fahrzeugschaden, dessen Behebung höchstens 715 Euro kostet. Bekannte Beispiele für Bagatellschäden sind Dellen, Schrammen oder Kratzer im Lack. Bei solchen Schäden ist es in der Regel nicht nötig, einen Gutachter zu beauftragen.
Wenn allerdings Zweifel bestehen, wie hoch die Schadenshöhe de facto ist, ist es ratsam, gründlich darüber nachzudenken, ob man die Meinung eines Gutachters einholt, da die Versicherung des Unfallverursachers im Fall eines Bagatellschaden die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen muss. Aus diesem Grund sollte der Besitzer des geschädigten Autos mit Hilfe eines Kostenvoranschlages der Autowerkstatt einen Bagatellschaden idealerweise selbst erkennen können.
Bagatellschäden sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) grundsätzlich alle Sachschäden, mit einer Instandsetzungsgebühr von unter 715 Euro. Hierzu zählen zum Beispiel kleinere Dellen oder Kratzer im Lack.
Solche Schäden gehören für die Versicherungen zum Alltag, oftmals führt eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einem Unfall. Im Normalfall werden Bagatellschäden schnell und problemlos durch die Versicherungsgesellschaften abgewickelt.
Aber auch hier sind Fallstricke vorhanden, darum sollte man grundsätzliche folgende Punkte beachten:
Ordentliche Meldung des Unfalles mit genauer Aufführung aller am Unfall beteiligten Personen, dazugehören auch die Kennzeichen und der Fahrzeugtyp.
Wichtig dabei:
Erkennen Sie niemals Ihre Schuld an. Bei Unsicherheiten verständigen Sie zur Klärung besser die Polizei.
Sollte der Unfallgegner sich nicht vor Ort befinden, etwa, weil Sie beim Einparken ein anderes Auto beschädigt haben, reicht es nicht, einfach eine Benachrichtigung an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Damit wird der eigene Führerschein riskiert. Sie sind verpflichtet, den Unfallort erst nach einer angemessenen Wartezeit zu verlassen und dabei zeitnah die Polizei und Versicherung zu informieren.
Bei Bagatellschäden reicht für die Regulierung ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt. Doch Achtung, bei Bagatellschäden weigert sich die Versicherung meistens, die Erstattung für Gutachten zu übernehmen. Hier sollte also sehr genau überlegt werden und nur wenn der Verdacht auf mögliche versteckte Schäden besteht, ein Gutachter zur Rate gezogen werden.
