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Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren

Das Konzept Begleitetes Fahren – oder auch Führerschein mit 17 genannt – besagt, dass Jugendliche bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres unter Einschränkungen, das heißt in Begleitung eines Erwachsenen, selbst Auto fahren dürfen. Anstatt mit einem Führerschein können Jugendliche ab 17 Jahre bis zu ihrem 18.Geburtstag mit einer Prüfbescheinigung legal als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Es dürfen bis zu zwei Personen als Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Potenzielle Begleitpersonen müssen folgende Kriterien erfüllen:

Ihr Mindestalter beträgt 30 Jahre, sie sind seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und haben höchstens drei Punkte in Flensburg. Des Weiteren dürfen sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Wenn ein Jugendlicher dennoch ohne jegliche Begleitperson mit dem Auto unterwegs ist, kann er vier Punkte in Flensburg, einen Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe von 150 Euro erhalten.

Nach vielen Diskussionen und Probeläufern haben sich zahlreiche Bundesländer in Deutschland zur Einführung des begleiteten Fahrens entschlossen. Damit dürfen bereits 17- jährige ein Fahrzeug führen. Grundlage ist allerdings, dass der Minderjährige bereits die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden hat.

Weitere Voraussetzung ist, dass grundsätzlich mindestens eine erwachsene Person dabei anwesend ist.

Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • Führerscheinklasse B oder 3, seit mindestens 5 Jahren
  • der Führerschein ist mitzuführen
  • die begleitende Person darf nicht mehr als 3 Einträge im Verkehrszentralregister (VRZ) haben.
  • die Begleitung darf nur erfolgen, wenn die Alkohol Promillegrenze nicht überschritten werden.

Für die Teilnahme müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Eine Begleitperson soll ebenfalls benannt werden. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit, hier ab 18 Jahren, kann der richtige Führerschein beantragt werden.

 

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