Betriebserlaubnis
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Nach § 19 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) bestätigt eine Betriebserlaubnis, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen und den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Wenn ein Fahrzeug zugelassen werden soll, ist die Betriebserlaubnis vorzuzeigen. Die nur in Deutschland gültige Betriebserlaubnis wird mittlerweile durch die EG-Typengenehmigung ergänzt und abgelöst. Diese ist in ganz Europa gültig und erleichtert damit maßgeblich den Im- und Export von Fahrzeugen.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis?
Sobald die Geschwindigkeit sechs km/h übersteigt, benötigt jedes Fahrzeug und jeder Anhänger eine Betriebserlaubnis. Vergeben wird die Erlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Betriebserlaubnis kann sich sowohl auf das Fahrzeug oder einzelne Teile beziehen. Letzteres ist besonders wichtig, wenn ein Fahrzeug getunt wird. Dann muss die Betriebserlaubnis durch eine Vorstellung bei der zuständigen Kfz-Stelle/TÜV erfolgen.
Welche Konsequenzen drohen bei einer fehlenden Betriebserlaubnis?
Zunächst besteht grundsätzlich der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit mit einer oftmals nicht unerheblichen Geldbuße in Verbindungen mit Punkten in Flensburg. Die Zulassungsbehörde kann den Betrieb des Fahrzeuges untersagen, ebenso ist die Polizei ermächtigt bei Fehlen einer Betriebserlaubnis, das Fahrzeug in Beschlag zu nehmen.
Merke:
Die Betriebserlaubnis ist immer bei sich zu führen.
