Deckungssumme
Mit dem Begriff Deckungssumme bezeichnet man den höchstmöglichen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Fall eines Haftpflichtschadens zahlt. Dieser Deckungsbetrag wird im Vorhinein in der Police festgelegt. Es gibt verschiedene Mindestversicherungssummen, welche per Gesetz genau definiert sind. So beträgt die Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Vermögensschäden 50000 Euro und bei Sachschäden 1 Million Euro.
Gegen einen entsprechenden Aufpreis lässt sich die Deckungssumme in der Police sowohl für Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden auch erhöhen, zum Beispiel auf 100 Millionen Euro. Allerdings begrenzt sich hierbei die Deckungssumme pro geschädigter Person auf einen exakt festgelegten Betrag zwischen 6,5 und 10 Millionen Euro.
Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, für den die Versicherung im Schadensfall laut Vertrag aufzukommen hat. Hierbei bestehen zwei Optionsmodelle zur Wahl.
Der Versicherungsnehmer kann in der KFZ Haftpflichtversicherung zwischen einer gesetzlichen Mindestdeckung oder wahlweise gegen Aufpreis auch eine Deckungssumme in Höhe von 50 oder 100 Millionen Euro wählen.
Zu beachten ist, dass die gesetzliche Deckungssumme nur bis zu 7.5 Millionen Euro bei Personenschäden und bis zu 1 Million Euro bei Sachschäden aufkommt. Dabei sind 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.
Doch Vorsicht!
Denn oftmals sind diese Deckungssummen keinesfalls ausreichend, sodass der Versicherungsnehmer mit seinem privaten Vermögen in die Haftung gehen muss. Eine Alternative bietet sich gegen einen geringen Mehrpreis. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Falle andere Deckungssummen wählen, diese bieten einen weitaus höheren Schutz.
