Einzelfahrerrabatt
Einen Einzelfahrerrabatt, oder auch Alleinfahrerrabatt genannt, kann ein Versicherungsnehmer bei diversen Assekuranzen dann erhalten, wenn er als einzige Person das zu versichernde Fahrzeug fährt. Begründet wird der günstigere Versicherungstarif dadurch, dass das Unfallrisiko als niedriger erachtet wird, wenn ein Fahrzeug nur einen einzigen Fahrer hat.
Sollte sich die Anzahl der potenziellen Fahrer des Fahrzeuges jedoch irgendwann erhöhen, ist der Versicherte verpflichtet, dies unverzüglich dem Versicherungsanbieter bekannt zu geben, da es sonst zu einer Vertragsstrafe kommen kann. Manche Situationen sind jedoch üblicherweise von der Mitteilungspflicht ausgeschlossen, zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter einer Werkstatt den Wagen kurzzeitig nutzt oder wenn das Fahrzeug in einem besonderen Notfall ungeplant von einer anderen Person gefahren werden muss.
Wird ein Auto ausschließlich nur durch einen festen Fahrzeugführer genutzt, bieten viele Versicherungsgesellschaften eine Ermäßigung des Versicherungsbeitrages
Erklärt der Versicherungsnehmer, er fahre das Fahrzeug ausschließlich selbst, so gewährt ihm die Versicherung einen sogenannten Einzelfahrerrabatt. Umgangssprachlich wird es gelegentlich auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet. Sollte später ein Wechsel des Fahrerkreises erfolgen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherung umgehend zu informieren. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind sogenannte Notfahrten, bei denen auch andere Personen jederzeit das Fahrzeug nutzen können. Unter Notfahrten versteht man Fahrten ins Krankenhaus oder die Prüfung durch Mitarbeiter in einer Werkstatt.
Die Versicherung kann Vertragsstrafen erheben, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss falsche Angaben vorsätzlich gemacht hat oder aber es unterließ, während der Vertragslaufzeit die Versicherung über eine Änderung in Kenntnis zu setzen.
