Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Um ein Kraftfahrzeug zu zulassen, die der Besitz der elektronischen Versicherungsbestätigung erforderlich.
Mit Änderung vom 01. März 2008 ist die altbekannte Versicherungsbestätigungskarte (gerne auch als Doppelkarte oder Deckungskarte) hinfällig. Die Papierform findet keine Verwendung mehr. Stattdessen wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) eingeführt. Die eVB besteht aus einem 7-stelligen Zahlencode, der vorab durch die Versicherungsgesellschaft übermittelt wurde. Eine Übermittlung kann auf klassischer Art durch den Postbrief oder aber auch per E-Mail und Telefon erfolgen. Bei der Zulassungsbehörde muss dann nur noch dieser Code vorgelegt werden. Nach einer kurzen online Prüfung erfolgt die Bestätigung über das Vorliegen eines Versicherungsschutzes. Dadurch kann das Fahrzeug problemlos und vor allem ohne großen Zeitverlust angemeldet werden. Ebenso werden weit weniger Kosten verursacht als bei der vorherigen Papierform.
