Erstbesitzerrabatt
Bei zahlreichen Assekuranzen kann man beim Abschluss einer Kfz Versicherung einen sogenannten Erstbesitzerrabatt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ein Auto vom Erstbesitzer zugelassen und versichert wird.
In diesem Fall kann man bei der Versicherung eine Vergünstigung von bis zu zehn Prozent erhalten, welche wiederum vom Alter des Fahrzeuges beziehungsweise des Erstzulassungsdatums abhängt. Falls das versicherte Fahrzeug während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verkauft und durch ein neues ersetzt wird, für das man unter Umständen keinen solchen Rabatt erhält, ist die Versicherungsgesellschaft umgehend wahrheitsgemäß zu informieren.
Wie auch bei anderen identischen Rabattarten auf Garagenstellplätze und zum Beispiel Einzelfahrer bieten die Versicherungsunternehmer auch Rabatt für den sogenannten Erstbesitzer an.
Der Erstbesitzerrabatt, der durch die Versicherung gewährt wird, liegt durchschnittlich bei 10% auf die regelmäßig zu zahlenden Beiträge. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Alter des Fahrzeuges und der Erstzulassung. Dieser Erstbesitzerrabatt wird aber nicht, wie man vom Namen vermeintlich ableiten könnte, ausschließlich auf Neuwagen (hier gilt jedoch der höchste Rabattnachlass) gewährt, sondern auf den eingetragenen Erstbesitzer, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Wissenswert erscheint zudem das dieser Rabatt bei den meisten Versicherungen nur erhältlich ist, wenn der Versicherungsnehmer einer niedrigen Schadensfreiheitsklasse mit hohen Beiträgen eingeordnet werden kann. Bei vorsätzlich falschen Angaben oder Daten durch den Versicherungsnehmer kann die Versicherung eine Vertragsstrafe erheben.
