Fahrzeugalterrabatt
Ist das angemeldete Fahrzeug erst wenige Jahre alt, kann ein Fahrzeugaltersrabatt gewährt werden.
Bei der Beitragsberechnung sind viele Dinge maßgebend und letztendlich auch ausschlaggebend. Auch das Fahrzeugalter gewinnt dabei eine Relevanz. Das Fahrzeugalter errechnet sich dabei aus der sich ergebenen Differenz zwischen der damaligen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum auf den Versicherungsnehmer, beziehungsweise den Fahrzeughalter. Umso neuer das Fahrzeug, umso mehr Rabatt wird die Versicherung gewähren.
Doch Vorsicht:
Der Versicherungsnehmer sollte auch hier gehalten sein, alle Angaben der Versicherung gegenüber wahrheitsgemäß anzugeben, ansonsten kann die Versicherung eine Vertragsstrafe erheben. Gleichzeitig hat die Versicherung auch das Recht, eine Vertragsleistung bei vorsätzlichen Falschangaben grundsätzlich abzulehnen.
