Garagenrabatt
Einen sogenannten Garagenrabatt kann man im Rahmen einer Kfz Haftpflichtversicherung dann erhalten, wenn das zu versichernde Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Sammelgarage, einer Einzelgarage oder einer Tiefgarage geparkt wird. Von dieser Regelung sind Carports im Allgemeinen ausgenommen, da der Erhalt des Garagenrabattes einen abschließbaren und somit nicht öffentlich zugänglichen Abstellort voraussetzt.
Die Versicherer verfolgen dabei die Überlegung, dass Fahrzeuge, welche an einem geschützten Ort geparkt werden, zu einer niedrigeren Wahrscheinlichkeit Gefahr laufen, durch böswilligen Vorsatz oder ungünstige Witterungsverhältnisse geschädigt zu werden. Ein weiterer Vorteil, den das Abstellen in einer Garage bietet, ist das generell verringerte Diebstahlrisiko. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass es nicht als Vertragsbruch gilt, wenn das Fahrzeug während Umbauarbeiten oder im Urlaub mangels anderer Alternativen auf der Straße geparkt wird.
Immer wieder hört man in den Medien, dass Fahrzeuge beschädigt oder in Brand gesetzt wurden. Es ist zu einem Volkssport gerade bei Jugendlichen aus den unteren Randgruppen geworden. Hinzu kommen Gefahren durch Wind (Sturm) und Wetter (Hagel, Blitz und Donner), die auch schnell für einen Schaden am Fahrzeug sorgen können. Nicht zu vergessen sind auch die Tiere. Wie schnell kommt es vor, dass nachts eine Katze ihr Auto besonders bevorzugt.
Gut beraten ist, wer sein Fahrzeug in einer Garage oder Tiefgarage abstellen kann und dadurch gewisse Gefahren automatisch vorbeugt. Gleichzeitig bedankt auch die Versicherung dieses Verhalten mit einem Garagenrabatt.
Gewährt wird dieser, wenn das Fahrzeug nachts größtenteils in einer Garage (oder Tiefgarage, Sammelgarage, etc.) untergebracht ist. Wichtig ist dabei, dass der Abstellort nicht für jedermann zugänglich sein soll. Größenteils soll dabei aber nicht bedeuten, dass das Fahrzeug nur in der Garage untergebracht sein muss. Es kann ebenso bei Reisen oder Hinderung am Zugang zur Garage woanders stehen, ohne dass es zu einem Vertragsbruch kommt.
Die Anforderungen und die Höhe des einzuräumenden Rabattes variieren bei den Versicherungsgesellschaften stark. Ein Vergleich vorab ist damit sinnvoll.
