Gebrauchtwagen
Ein Fahrzeug, was mindestens einen Fahrbesitzer hatte und älter als 12 Monate ist.
Sobald ein Fahrzeug einen Vorbesitzer hatte und älter als 12 Monate ist, bezeichnet man diesen als Gebrauchtwagen. Ist das Fahrzeug jedoch jünger als die besagten 12 Monate, so wird es als Jahreswagen bezeichnet.
Als Neuwagen (steuerrechtlich) gilt in diesem Zusammenhang übrigens auch ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6000 Km aufweist und dabei nicht älter als sechs Monate ist.
Sind Gebrauchtwagen oftmals preislich attraktiv, so gilt doch ein besonderes Augenmerkmal vor dem Kauf auf die Beschaffenheit. Versteckte Schäden, die erst später entdeckt werden, können schnell teuer werden und verderben den Spaß am Erwerb. Dabei ist zu beachten, dass Händler (sowie gewerbliche Verkäufer) grundsätzlich verpflichtet sind, eine zweijährige Gewährleistung auf Sachmängel anzubieten, dieses kann allerdings im Kaufvertrag auf ein Jahr begrenzt werden. Wobei der Verkäufer zwar auch für ihm unbekannte Mängel haftet. Allerdings ist dieses für den Käufer (das der Mangel schon vor oder bei Kauf vorlag) oftmals schwer zu beweisen.
Ein Tipp:
Zum Gebrauchtwagenkauf immer eine fachkundige Person mitnehmen oder während der Probefahrt einen kurzen Check in einer Werkstatt vornehmen lassen. Viele Werkstätten nehmen diesen gerne kostengünstig vor. Auch wenn dieses eine Zusatzausgabe ist, so kann es später vor ungeahnten Kostenfallen schützen.
