Gefährdungshaftung
Unter dem Begriff Gefährdungshaftung versteht man, dass ein Fahrzeughalter auch ohne eigenes Verschulden die Verantwortung für Schäden übernehmen muss, welche entstehen können, sobald das Auto sich in Gebrauch befindet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Entstehung des Schadens oder des Unfalles durch eine andere Fahrweise hätte verhindert werden können. Für den Fall, dass der Halter über die Nutzung des Fahrzeuges nicht informiert ist, muss der tatsächliche Fahrer des Wagens für den Schaden aufkommen. Lediglich bei einem Verschulden durch höhere Gewalt müssen weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeuges Verantwortung für den Schaden übernehmen.
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang des Weiteren, dass bei einer Gefährdungshaftung keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Das Versagen der Bremsen, welches einen Unfall auslöst, ist ein typisches Beispiel für eine Gefährdungshaftung. Hierbei kann der Halter haftbar gemacht werden, da er nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, die Verkehrs- und Straßentauglichkeit seines Fahrzeuges zu garantieren. Eine Kfz Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, für die der Halter ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
