Gesetzliche Mindestdeckung
Der Begriff gesetzliche Mindestdeckung bezeichnet den Mindestbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall dem Geschädigten zukommen lassen muss. Dieser Betrag ist je nach Art des Schadens unterschiedlich und wird durch das Pflichtversicherungsgesetz reguliert. Bei einem Personenschaden beträgt die gesetzliche Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro, bei einem Vermögensschaden 50000 Euro und bei einem Sachschaden eine Million Euro.
Sofern im Versicherungsvertrag keine höhere Geldsumme festgelegt wurde, so ist die gesetzliche Mindestdeckung nicht nur der Mindestbetrag, sondern gleichzeitig auch der Höchstbetrag, den eine Assekuranz bei einem Schadensfall oder Unfall zahlen muss. Allerdings kann beim Vertragsabschluss mit einem Versicherer auch eine höhere Deckungssumme vereinbart werden, welche sich zwischen 50 und 100 Millionen Euro beläuft und pauschal für alle drei genannten Arten von Schäden gilt.
