Glasschaden
Ein Glasschaden bezeichnet jede Art von Schaden an den Glasoberflächen des Fahrzeuges. Unabhängig von der Schadensursache deckt die Teilkaskoversicherung einen Glasschaden ab. Ein solcher Schaden kann unter anderem durch das Werfen von Steinen oder während eines Diebstahls entstehen. Mitunter wird auch die Innenreinigung eines Fahrzeuges nach einem Glasschaden von der Assekuranz finanziell übernommen. Bei der Behebung des Glasschadens besteht jedoch kein Anspruch auf das Einsetzen einer komplett neuen Glasscheibe, da mitunter die Möglichkeit besteht, mit Hilfe eines speziellen Klebeverfahrens die beschädigte Scheibe zu reparieren.
Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist in diesem Fall, dass die Reparatur keine Kosten für ihn verursacht, wohingegen er bei einem Austausch der Glasscheibe eine Selbstbeteiligung leisten muss. Um eine beschädigte Scheibe noch reparieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der beschädigte Teil ist höchstens so groß wie ein Zwei-Euro-Stück, mindestens zehn Zentimeter vom Scheibenrand entfernt und befindet sich nicht im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugfahrers.
