Grüne Karte
Die Grüne Karte – oder auch Internationale Versicherungskarte (IVK) genannt – ist ein international anerkannter Nachweis über eine existierende Kfz Haftpflichtversicherung. Das Dokument beinhaltet alle relevanten Eckdaten über das Fahrzeug, den Fahrzeughalter und die bestehende Versicherung. Eine Grüne Karte gilt im Allgemeinen mehrere Jahre und kann über den Anbieter der eigenen Kfz Haftpflichtversicherung bezogen werden.
In vielen Ländern (Auflistung unten) ist die Grüne Karte, die internationale Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben. Dabei enthält die Karte alle versicherungsrelevanten Informationen über das Fahrzeug sowie seinen Halter.
Die Grüne Karte können Sie problemlos bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten. Ein Anruf genügt meistens und innerhalb weniger Tage liegt diese in Ihrem Briefkasten. Als schöner Vorteil erweist sich die Gültigkeit, die (je nach Versicherungsgesellschaft) mehrere Jahre betragen kann. Die Ausstellung ist ebenfalls meistens kostenlos.
In folgenden Ländern benötigen Sie eine grüne Karte (Achtung, diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Information. Vor Anreise sollten Sie sich ausführlich informieren!):
Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine.
In vielen Ländern ist die Grüne Karte heute nicht mehr erforderlich, da hier bereits ein Kennzeichenabkommen gilt. Dabei zählt einzig und alleine das Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Auch ist die Grüne Karte in allen EU-Ländern nicht erforderlich, dazu zählen auch die Staaten Schweiz, Island, Kroatien, Liechtenstein und Norwegen.
Trotzdem sollten Sie bei Reisen in die neuen EU-Beitrittsländer sowie insbesondere Italien die Grüne Karte dabei führen.
