Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (HU) dient dem Zweck, die Verkehrstauglichkeit und Sicherheit eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers zu ermitteln. Die Durchführung einer Hauptuntersuchung ist gesetzlich verpflichtend und sollte normalerweise alle 24 Monate bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle, zum Beispiel dem TÜV oder der DEKRA, in Auftrag gegeben werden. Ausgenommen davon sind Neufahrzeuge, welche erst 36 Monate nach der Erstzulassung das erste Mal einer Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen.
Die entsprechende Plakette am hinteren Kennzeichen des Wagens informiert darüber, wann die nächste Kontrolle durchzuführen ist. An der Farbe der Plakette ist das Jahr der nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung zu erkennen. Zum Beispiel war die Plakette für das Jahr 2010 braun. Lässt man die Hauptuntersuchung nicht fristgemäß durchführen, kann man eine Geldstrafe auferlegt bekommen. Außerdem stellt eine Hinauszögerung des Termines keinen zeitlichen Gewinn dar, da die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung einfach rückdatiert wird.
