Neu für alt
Nach diesem System sollen Wertsteigerungen ausglichen werden, um so einen Vermögensvorteil des Geschädigten zu verhindern.
Neu für alt vereinbart zwei Grundsätze und versucht dabei einen Kompromiss zwischen diesen beiden zu finden. Zu einem soll einem Geschädigten ein angemessener (ungeschmälerter) Ersatz des erlittenen Schadens zukommen. Gleichzeitig soll der Geschädigte durch diesen Ersatz nicht zusätzlich bereichert werden.
Bei einem Unfall wird die beschädigte Sache oftmals durch Neuteile wiederhergestellt. Insgesamt wird der Wert des Fahrzeuges dadurch allerdings auch erhöht. Aus diesem Grunde soll ein Ausgleich für die Wertsteigerung (sofern ein messbarer Vermögensvorteil entsteht) erfolgen.
Der Begriff neu für alt beschreibt somit den Betrag, den die Versicherung automatisch von dem aus einem Gutachten bezifferten Schadensbetrag abzieht. Dadurch die wird die Wertsteigerung wieder ausgeglichen. Dieses Vorgehen ist auch in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, demnach muss die Versicherung nur den Wert der alten Teile erstatten. Die Differenz ist dadurch, durch den Versicherungsnehmer zu tragen.
Der Versicherungsnehmer kann dieses umgehen, wenn er speziell eine Police wählt, die auf diese Abzugsart neu für alt gezielt verzichtet.
