Neupreisentschädigung
Eine Kfz Versicherung mit dem Zusatz einer Neupreisentschädigung gewährleistet, dass im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens der Neupreis des Fahrzeuges von der Versicherung vollständig rückerstattet wird. Voraussetzungen für die Miteinbeziehung einer solchen Klausel sind, dass der Wagen sich im Erstbesitz befindet, über eine Vollkaskoversicherung verfügt und noch nicht besonders alt ist.
Wie alt genau das Fahrzeug für eine potenzielle Neupreisentschädigung sein darf, variiert von Assekuranz zu Assekuranz – im Allgemeinen beläuft sich das Höchstalter auf zwischen drei Monate und zwei Jahre. Bei einigen Versicherungsofferten erhält der Versicherte den Neupreis des Wagens auch dann wieder, wenn die Reparaturkosten über einen bestimmten Prozentsatz des Neupreises hinausgehen.
