Neuzulassung
Sobald man ein Kraftfahrzeug erworben hat, ist umgehend eine Neuzulassung des Wagens durchzuführen, da man sich ansonsten bei der Nutzung eines Fahrzeuges ohne entsprechende Zulassung strafbar macht. Für die Zulassungspflicht ist es nicht relevant, ob es sich um einen neuen Wagen oder um einen gebrauchten handelt. Um die Neuzulassung eines Neuwagens zu beantragen, benötigt man den Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung II, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie die Kontodaten des Fahrzeughalters für den Steuereinzug.
Für die Neuzulassung eines Gebrauchtwagens muss man zusätzlich die Zulassungsbescheinigung I, die HU- und BU-Bescheinigungungen und – im Falle einer vorherigen Abmeldung des Fahrzeuges – die Abmeldebescheinigung mitbringen. Vor einer Neuzulassung ist des Weiteren das Abschließen einer Kfz Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges erfüllt nicht nur den Zweck des Steuereinzuges, sondern soll auch die eindeutige Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer ermöglichen.
