Nutzungsausfallentschädigung
Wenn ein Versicherungsnehmer aus nicht selbst verschuldeten Gründen sein Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum nicht nutzen kann, so hat er Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung in Form eines Mietwagens oder einer finanziellen Entschädigung. Im Gesetz ist keine festgesetzte Höhe der Nutzungsausfallentschädigung verankert, es gibt jedoch bestimmte Richtwerte, die anhand einer Tabelleneinteilung von Sanden/Danner/Küppersbusch ermittelt werden. Besagte Tabelle nimmt eine Einteilung aller Fahrzeuge in zwölf Fahrzeugtypen (A bis L) vor, denen jeweils verschiedene Entschädigungsbeträge zugesprochen werden.
Ein Sachverständiger weist im Schadensfall das betroffene Fahrzeug mittels verschiedener Kriterien – nämlich Ausstattung, Fahrzeugtyp und Leistung – einer bestimmten Fahrzeugklasse zu und ermittelt überdies die voraussichtliche Reparaturdauer. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang gesetzlich festgelegt, dass die Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Wagen niedriger sein muss als bei einem neueren Wagen.
