Obliegenheiten
Im Zuge eines Vertragsabschlusses mit einer Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu bestimmten Obliegenheiten. Aus diesem Grunde ist der Versicherungsschutz gefährdet, sobald es zu einer groben oder fahrlässigen Nichtbeachtung besagter Obliegenheiten kommt. Worin genau die Pflichten des Versicherten bestehen, ist sowohl per Gesetz als auch im Versicherungsvertrag schriftlich fixiert. Unter anderem ist die Nutzung eines Fahrzeuges unter Einfluss von Rauschmitteln strikt verboten.
Obliegenheiten ist ein Fachbegriff aus dem Versicherungswesen. Der Begriff steht grundsätzlich für alle Verpflichtungen, die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer bei Vertragsabschluss eingeht. Gemeinhin werden diese auch als Verhaltensvorschriften bezeichnet. Dazu gehört als wichtigstes Instrument die Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung. Alle Informationen und Tatbestände, die für das Versicherungsunternehmen in Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag sind, müssen durch den Versicherungsnehmer angezeigt werden. Dieses fängt bereits bei Nichtigkeiten an, die aber für den weiteren Vertragsverlauf entscheidend sein können. Ist zum Beispiel ersichtlich, dass mit dem Fahrzeug mehr Kilometer als im Vertrag gezeichnet, zurückgelegt werden, so ist der Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Auch wenn dieses unter Umständen negative Auswirkungen, wie eine Beitragserhöhung, mit sich bringen kann, sollte eine Anzeige aus eigenem Interesse nicht unterbleiben. Neben diesen kleineren Punkten ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei einem Schadensfall zeitnah die Versicherung über den Vorgang zu informieren.
Was passiert bei Verletzung der Obliegenheiten?
Jede Vertragsverletzung führt grundlegend zu einer Reaktion, die im schlimmsten Falle mit einer Vertragskündigung einhergehen kann und damit verbunden ist ebenso ein Eintrag in die Malusdatei (negative Auswirkung für einen Neuvertrag). Ebenso kann der Versicherer von der Leistung in einem Schadensfall befreit werden. Die finanziellen Folgen für den Versicherungsnehmer sind hierbei unter Umständen gravierend.
Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Obliegenheiten in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ihres Versicherers genauestens beachten. Bestehen Fragen oder Zweifel wird Ihnen ihr Versicherer gerne problemlos weiterhelfen.
Wichtig:
Die Anzeigepflicht sollte grundsätzlich in Schriftform (per Einschreiben) erfolgen, um bei späteren Streitpunkten immer einen Nachweis zu haben.
