Ombudsmann
Faktisch ein Schiedsrichter, der bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Versicherung vermitteln soll.
Differenzen und unterschiedliche Ansichten und Standpunkte zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer führen Jahr für Jahr zu langen Auseinandersetzungen, die oft vor Gericht landen. Bis auf diesem Wege eine rechtsgültige Entscheidung getroffen wurde, vergehen oftmals Jahre. So mal jede Partei bei Unterliegen oftmals in die nächsthöhere Gerichtsbarkeit steuern kann, wodurch ein vorliegendes Gerichtsurteil keine Rechtsgültigkeit erlangt. Für alle Parteien, vor allem für den Versicherungsnehmer, bedeutet dieses ein unter Umständen jahreslanges Martyrium mit ungewissem Ausgang und hohen Geldausgaben. Zwar kann sich der Versicherte mittels Rechtsschutzversicherungen dagegen absichern oder bei fehlenden finanziellen Mitteln eine Prozesskostenbeihilfe beantragen, allerdings kommen diese nur infrage, wenn tatsächlich Aussicht auf Erfolg besteht. Dieses in solchen Verfahren nachzuweisen, ist häufig sehr schwer.
Aus diesem Grunde haben Versicherungsgesellschaften und Banken mittels gesetzlichen Grundlagen sogenannte Schiedsstellen eingerichtet, vertreten durch den sogenannten Ombudsmann, der unabhängig in dem Fall vermitteln soll und so eventuell eine Einigung im Vorfeld erreichen kann, ohne das es einer gerichtlichen Inanspruchnahme bedarf. Bei Streitwerten unter der 5.000 Euro Grenze kann der Schiedsspruch einen verbindlichen Charakter haben, bei allen anderen Streitwertsummen, die über 5.000 Euro liegen gilt der Schiedsspruch generell als unverbindlich. In diesem Fall liegt es an beiden Parteien, den Schiedsspruch mittels einer gesonderten Vereinbarung schriftlich zu fixieren.
