Partnerrabatt
Die Versicherung gewährt einen sogenannten Partnerrabatt, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, dass nur er und sein Partner das Fahrzeug nutzt.
Einen kleinen, aber durchaus interessanten Rabatt kann der Versicherungsnehmer erhalten, wenn dieser der Versicherung erklärt, dass nur er und sein Partner das Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Bei dem Partner kann es sich um eine häusliche Gemeinschaft oder einen Ehe- beziehungsweise Lebenspartner handeln. Versicherer gehen dabei von dem Leitgedanken aus, dass die Unfallwahrscheinlichkeit bei zwei Personen somit deutlich niedriger ist, als wenn es von zahlreichen Personen genutzt wird. Dabei bleiben sogenannte Notfahrten (Fahrten zum Krankenhaus, Werkstattprüfungen, etc), die von anderen unternommen werden, unberührt. Sollte aber auch bei normalen Fahrten, das Fahrzeug von nicht benannten Personen regelmäßig benutzt werden, kann es zu Vertragsstrafen kommen.
