Personenschaden
Erleidet eine Person einen körperlichen Schaden, wird dieses konkret als Personenschaden bezeichnet
Die schlimmsten und ergreifendsten Folgen im Verlauf eines Unfallgeschehens sind immer die Personenschäden. Während ein Fahrzeug jederzeit durch ein gleichwertiges ersetzt werden kann, so ist die Gesundheit einer Person durch nichts zu ersetzen. Die Auswirkungen von Personenschäden können je nach Unfall auch noch Jahre später für alle Parteien spürbar sein. Zu einem für die geschädigte Person, die auch noch Jahre unter Folgeschäden leidet und zum anderen für den Verursacher, der sich auch Jahre später immer noch mit den Rechtsfolgen herumschlagen muss.
Sind Sachschäden meistens schnell und einfach zu kalkulieren und übersichtlich zuhalten, gelten Personenschäden generell als Unsicherheit, da entstehende Folgeschäden nicht im Voraus finanziell kalkuliert und festgehalten werden können. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich ausreichend gegen solche Folgen im Voraus abzusichern, insbesondere gegen eigene Personenschäden. Die Kfz-Haftpflicht deckt nur Kosten des Unfallgegners ab. Durch eine optimale Unfallversicherung kann sich der Versicherungsnehmer jedoch selbst optimal gegen eigene Personenschäden absichern.
