Pflichtversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland ist für jeden Fahrzeughalter eine Pflichtversicherung in Form einer Kfz Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die der versicherte Fahrzeughalter anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug von der Kfz Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.
Zur Abdeckung dieser Schäden kann stattdessen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, die jedoch nicht obligatorisch ist. Durch den Abschluss einer Pflichtversicherung wird gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer bei einem Unfall oder Schadensfall die Folgekosten für den Geschädigten übernehmen kann. Ein Wagen kann daher nur zugelassen werden, wenn bei der Beantragung einer Neuzulassung eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Wer ohne gültige Kfz Haftpflichtversicherung seinen Wagen im Straßenverkehr nutzt, begeht eine Straftat, welche eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.
