Rabattschutz
In der Regel wird im Falle eines Unfalles derjenige Versicherungsnehmer, der die Schuld an dem Unfall trägt, von seiner Assekuranz in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Daraus resultiert, dass die Versicherung kostspieliger wird. Falls der Versicherte allerdings im Vorhinein einen kostenpflichtigen Rabattschutz abgeschlossen hat, kann weder eine Rückstufung noch eine Beitragserhöhung erfolgen. Den Rabattschutz kann man bei den meisten Versicherungsanbietern für bis zu drei Schadensfälle in Anspruch nehmen.
Um den Rabattschutz überhaupt nutzen zu können, muss ein Versicherungsnehmer in eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse eingestuft sein, welche die jeweilige Assekuranz vorgibt. Im Falle eines Wechsels zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist der davor erhaltene Rabattschutz nicht mehr gültig und der Versicherte wird entsprechend der bis dato von ihm verursachten Schäden zurückgestuft. Somit lässt sich festhalten, dass die Nutzung des Rabattschutzes eine Bindung an eine bestimmte Assekuranz mit sich bringt, sofern man die Vorteile dieser Absicherung behalten möchte.
