Regionalklasse
Bei jeder Assekuranz wird ein versichertes Fahrzeug in eine sogenannte Regionalklasse eingeteilt. Unterscheidungen zwischen den Regionalklassen können entweder durch den Wohnort des Versicherungsnehmers oder den Zulassungsbezirk des Fahrzeuges erfolgen. Da die vom Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) vorgeschlagene Unterteilung in Regionalklassen gesetzlich nicht bindend ist, müssen die Versicherungsgesellschaften diese Einteilung nicht zwingend vornehmen.
Im Gegensatz dazu ist eine Distinktion verschiedener Typklassen obligatorisch. Sowohl Regionalklassen als auch Typklassen haben Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages. Hierbei werden die Anzahl der Unfälle in einer bestimmten Gegend sowie die jeweils auftretende Schwere beziehungsweise Höhe des Schadens miteinbezogen. Unter Berücksichtigung eventuell auftretender statistischer Veränderungen ermittelt ein unabhängiger Gutachter jedes Jahr zum ersten Oktober die Regionalklassen neu.
