Rückstufung
Bei einem Schadensfall wird der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.
Wird der Versicherung ein Schaden gemeldet, der so dann durch die Versicherung reguliert wird, erfolgt mit der nächsten Vertragsfälligkeit automatisch auch eine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse.
Je nach Versicherungsgesellschaft können die unterschiedlichen Tarife sehr stark variieren.
Dieses ist besonders für Versicherungsnehmer ärgerlich, die sich über Jahre einen attraktiven Schadensfreiheitsrabatt haben aufbauen können. Oftmals reicht ein kleiner Unfall oder auch nur ein Kleinstschaden um diese Konditionen zu gefährden. Der Versicherungsnehmer kann grundsätzlich pro Jahr nur um eine Schadensfreiheitsklasse aufsteigen, eine Rückstufung erfolgt allerdings nicht nach diesen Regeln. Hier behält sich die Versicherungsgesellschaft eine individuelle Vorgehensweise vor. So kann es auch zu einer Zurückstufung von mehreren Stufen kommen. Rückstufungen erfolgen dabei allerdings auch nur bei der Versicherungsart, die davon betroffen wurde. Die Schadensfreiheitsklassen bestehen sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko. Ist die Vollkasko für den Schaden zuständig, erfolgt auch nur hier eine Zurückstufung. Die Haftpflicht wird dabei nicht berührt.
Welche Möglichkeiten bestehen?
Um eine Zurückstufung zu verhindern und damit ebenfalls die attraktiven Beitragskonditionen zu verlieren, besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Schaden selbst zu bezahlen. Innerhalb von 6 Monaten kann der Versicherte damit seine vorherigen Konditionen zurückkaufen, selbst wenn die Versicherung den Schaden bereits bezahlt hat.
