Ruheversicherung
Wird ein Fahrzeug in einer Zeitspanne von zwei Wochen bis maximal einem Jahr im Straßenverkehr nicht genutzt, kann mit der Versicherung während dieser Zeit eine beitragsfreie Ruheversicherung vereinbart werden.
Der Versicherungsnehmer kann eine Ruhezeit (Ruheversicherung) vereinbaren, in der das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt wird. Während dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht verwendet werden. Bei der Ruhezeit gilt eine Mindestzeit von 2 Wochen bis maximal 1 Jahr. Der Versicherungsschutz wird dabei im Rahmen der regulären Kfz-Haftpflicht weiter aufrecht gehalten. Sofern vor der Unterbrechung auch ein Kaskoschutz bestand, wird dieser weiterhin gewährt. Sollte die Unterbrechungsdauer ein Jahr übersteigen, endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung. Für Ruheversicherung sind keine Beiträge zu entrichten.
