Sachschaden
Beschädigung oder die Zerstörung einer Sache wird gemeinhin als Sachschaden bezeichnet.
Im tagtäglichen Straßenverkehr sind Verkehrsunfälle keine Seltenheit. Häufig werden dabei Kraftfahrzeuge oder andere Sachen beschädigt beziehungsweise sogar komplett zerstört. Bei diesen Schäden spricht man von einem Sachschaden. Dazu gehört ferner die Beschädigung und Zerstörung von Gebäuden und Straßen sowie sonstiger Gegenstände (materieller Art).
Je nach Art des Unfalles kann der Sachschaden schnell in große Höhen gehen, ohne Versicherung wäre die Zahlung für den Unfallverursacher oftmals ein finanzieller Ruin. Dabei sind die direkten und die indirekten (Folgekosten) zu bedenken. Die direkten Kosten sind am Unfallort meist ersichtlich (wenn auch nicht gleich finanziell kalkulierbar), zu den indirekten Kosten zählen Abschleppkosten, Gutachter und die mögliche Notwendigkeit von Mietwagen.
Durch die Pflichtversicherung sind die meisten Schäden doch zum Glück abgedeckt, wobei 1 Million Euro nach dem Pflichtversicherungsgesetz § 4 Abs. 1-2 (PflVG) als Mindestversicherungssumme zu gelten haben.
