Schadenrückkauf
Der Versicherungsnehmer kann den vorher gemeldeten Haftpflicht-Schaden selbst bezahlen und dadurch einer Rückstufung ausweichen.
Bei jedem gemeldeten Schaden besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Zurückstufung in eine schlechte Schadensfreiheitsklasse (SF) erfolgt. Fällt der Schaden in den Bereich der Vollkaskoversicherung, verbleibt dem Versicherten die Wahl der Meldung oder die eigene Bezahlung des entstandenen Schadens. Dieses ist hingegen bei einem Haftpflichtschaden nicht möglich, hier ist der Versicherte verpflichtet, den Schaden zeitnah zu melden.
Allerdings kann der Versicherte den Haftpflichtschaden innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten selbst zurückkaufen, um so einer Rückstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse zu verhindern.
Für die Versicherten ist das eine einfache Rechnung:
Schäden bis 800 und bis zu 1.000 Euro sollten, sofern die finanziellen Möglichkeiten dazu bestehen, bei dem vorhanden sein einer guten Schadensfreiheitsklasse, selbst bezahlt werden. Eine Rückstufung führt unweigerlich zu anderen Versicherungsprämien. Bis die alte Schadensfreiheitsklasse erneut erreicht wurde, können durchaus Jahre vergehen. Unter dieser Berechnung wird man in den Jahren vermutlich mehr bezahlen, als eigentlich an Schaden entstanden ist. Innerhalb der oben benannten sechs Monaten sollte der Versicherungsnehmer also sehr genau die Vor- und Nachteile abgleichen und eine Entscheidung treffen.
