Selbstbeteiligung
Im Schadensfall trägt der Versicherte eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung.
Um die Versicherungsprämien gering zu halten, kann der Versicherte bei der Kaskoversicherung die Selbstbeteiligung wahlweise wählen. Diese liegt in der Regel bei einem Wahlbetrag bis zu 1.000 Euro, für die der Versicherte dann selbst aufkommen muss. Der Restbetrag wird von der Versicherung getragen. Umso höher die Selbstbeteiligung gewählt wurde, umso günstiger gestaltet sich nachher auch die Versicherungsprämie. Die Vollkasko umfasst regulär eine Teilkasko, für die ebenfalls eine Selbstbeteiligung gewählt werden kann. Für die Teilkasko ist die Selbstbeteiligungssumme niedriger als in der Vollkasko, oder sollte zu mindestens höchstens gleich hoch ausfallen.
