Ummeldung
Ändert sich der Wohnort des Halters oder die Halterperson, ist eine Ummeldung erforderlich. Nach neuem Recht kann ein Fahrzeug allerdings nur am Hauptwohnort zugelassen werden.
Bei einem Umzug des Fahrzeughalters ist dieser verpflichtet das Fahrzeug an seinem neuen Wohnort umzumelden, ebenso wenn ein Halterwechsel für das Fahrzeug vorgenommen wird. Im Gegensatz zu früher dürfen Fahrzeuge heute nur noch am Erst-Wohnsitz des Halters angemeldet werden. Der Zweit-Wohnsitz ist zur Anmeldung nicht mehr zulässig. Bei der Ummeldung ist ebenfalls ein neues Kennzeichen zu beantragen. Zusätzlich wird der Halter, auch wenn es sich nur um einen Wohnortwechsel handelt, erneut in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Brief) eingetragen. Bei einer Ummeldung auf einen neuen Halter sind die Schritte identisch. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der neue Halter bei der Ummeldung eine gültige, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorzuweisen hat. Leben beide Personen (alter und neuer Halter) in der gleichen Gemeinde beziehungsweise im gleichen Ort kann praktischerweise das Kennzeichen mitübernommen werden.
