Unbegrenzte Deckung
Eine unbegrenzte Deckung in den Versicherungsverträgen bedeutet für die Versicherungen, dass diese für Haftpflichtschäden in jeder Höhe aufkommen müssen.
Regulär beinhaltet jede Versicherungspolice eine feste Deckungssumme. Bis zu dieser Summe sind dann die Versicherungsgesellschaften im Schadensfall verpflichtet zu leisten. Dabei variieren die Versicherungssummen stark je nach Versicherungstyp und Versicherungsgesellschaft. In einigen Verträgen besteht die Möglichkeit, unbegrenzte Deckungssummen zu vereinbaren. Dadurch werden Haftpflichtschäden komplett bezahlt, egal wie hoch diese auch ausfallen mögen.
Vorgeschrieben sind folgende Mindestdeckunsummen:
-Personenschäden bis 7.5 Millionen Euro
-Sachschäden bis 1 Million Euro
-Vermögensschäden bis 50.000 Euro.
Bei einem Unfall können diese Deckungshöhen jedoch schnell überschritten werden, zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Denn die Versicherung bezahlt nur bis zur maximal vereinbarten Deckungssumme. Weitere Differenzen müssen somit dann vom Versicherungsnehmer getragen werden. Vor Abschluss einer Versicherung sollte daher dringend ein Vergleich der Angebote vorgenommen werden um nicht nur günstig, sondern auch optimal versichert zu sein.
