Unterjährige Zahlung
Wird die Versicherungsprämie nicht für ein Jahr im Voraus bezahlt, sondern zum Beispiel quartalsweise, benennt man dieses als unterjährige Zahlung.
Vielfältige Gründe können einen Versicherungsnehmer dazu veranlassen, seine Versicherungsbeiträge nicht für ein Jahr vorauszuzahlen, oftmals sind es einfach finanzielle Gründe. Dabei wählt der Versicherungsnehmer eine Zahlung, die mehrmals im Jahr zu erfolgen hat. Allerdings sei dabei zu bedenken, dass die Versicherungen solche Zahlungskonditionen zwar tolerieren, aber bestrafen. In den meisten Fällen verlangen Versicherungsgesellschaften daher einen Ratenzahlungszuschlag oder auch –aufschlag. Dieser variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Dabei steht besonders die Versicherungsgesellschaft aber in der Pflicht, den Versicherten auch über die Mehrbelastung und vor allem dem effektiven Jahreszins aufzuklären. Der Gesetzgeber hat eine solche Mehrbelastung in vielfältigen Gerichtsentscheiden als rechtsgültig anerkannt, unter der Grundlage, dass der Versicherte schriftlich über die Mehrkosten und den effektiven Jahreszins in Kenntnis gesetzt wird.
Als kleine Rechnung:
Berechnet der Versicherer einen 2%igen Ratenzuschlag, entspricht dieses in etwa einem Effektivzins von 8,33% (bei halbjähriger Zahlung). Bei 5% Ratenzuschlag bewegt sich dieses auf einen Effektivzins von 11,35%.
