Vermögensschaden
erleidet zum Beispiel der Geschädigte bei einem Unfall im Straßenverkehr.
Ein Vermögensschaden erleidet der Geschädigte zum Beispiel bei einem Unfall im Straßenverkehr oder einer Behinderung die in direktem Zusammenhang mit einem Fahrzeug stehen muss. Dabei wird bei Vermögensschäden zwischen zwei Arten unterschieden, dem echten und dem sogenannten unechten.
Echter Vermögensschaden:
Dieser liegt vor, wenn ein Schaden an dem Vermögen einer Person entstanden ist. Allerdings nicht infolge eines zuvor gesehenen Personen- oder Sachschadens.
Unechter Vermögensschaden:
In diesem Fall liegt ein direkter kausaler Zusammenhang mit einem Personen- und Sachschaden vor.
Beide Vermögensschäden sind über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung diese jeweils bis zu einer im Vertrag notierten Mindestdeckungssumme abgedeckt. Die vom Gesetzgeber verlangte Mindestdeckungssumme beträgt dabei:
-Personenschäden bis 7.5 Millionen Euro
-Sachschäden bis 1 Million Euro
-Vermögensschäden bis 50.000 Euro
Beispiele:
Parkt ein Fahrzeughalter vor der Ausfahrt eines anderen und versperrt diesem dadurch die Möglichkeit aus der Ausfahrt zu gelangen, können echte Vermögensschäden geltend gemacht werden. Erweitern wir das Beispiel dahingehend, dass der Geschädigte dadurch nicht rechtzeitig seinen Flug erreichen konnte, gestaltet sich dieses wie folgt:
Schaden:
Ticketverfall (wenn keine Reiserücktrittsversicherung bestand). Hier muss der so entstandene Schaden ersetzt werden.
Die Versicherung wird jedoch sehr genau prüfen, ob eine Haftung wirklich infrage kommt.
Auch wenn das Fahrzeug in Verbindung mit dem Schaden stand, bedeutet dieses nicht automatisch eine Haftung der Versicherung. Jeder Einzelfall wird durch die Versicherungen gewissenhaft geprüft. Im schlimmsten Falle muss der Versicherte die Kosten selbst tragen.
Als wertvoller Tipp:
Haben Sie grundsätzlich ein höheres Risiko bezüglich eines Vermögensschadens, lohnt sich generell der Anschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die auch problemlos echte Vermögensschäden abdeckt.
