Verschuldetenhaftung
Hat der Schadensverursacher einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, ist er zum Schadensersatz verpflichtet
Verschuldetenhaftung tritt dann in Kraft, wenn der Verursacher einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. In diesem Falle ist der Verursacher zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Verpflichtung, zur Schadensersatzübernahme gilt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit und ist ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 823 geregelt.
Dadurch besteht eine Verpflichtung zum Schadensersatz aufgrund bestimmter Umstände. Hierbei wird aber nicht nur objektiv rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorausgesetzt, sondern auch ein vorwerfbares und persönliches Verhalten (Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
Beispiel Verschuldungshaftung-Gefährdungshaftung
Ein Fußgänger wird von einem Autofahrer angefahren, da dieser (Fußgänger) die rote Ampel übersehen hat. Hierzu steht die Gefährdungshaftung, eine Haftung ohne Verschulden. Dieses bedeutet, dass im Straßenverkehr Schäden entstehen können, die nicht auf ein menschliches Versagen zu beziehen sind. Somit entsteht für den Autofahrer eine Haftung, auch wenn der Autofahrer sich weder fahrlässig noch in sonst einer Weise falsch verhalten hat.
Auch Schäden für die Gefährdungshaftung sind durch die Kfz Versicherung abgedeckt.
