Versicherungswechsel
Wenn ein Versicherungsnehmer einen Versicherungswechsel vornehmen möchte, muss eine ordentliche Kündigung der bisherigen Versicherung spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungszeitraumes in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Großteil der Versicherungsanbieter geht das Ende dieses Zeitraumes mit dem Ende eines Jahres einher, so dass als Stichtag für die Kündigung der 30.November resultiert. Unter bestimmten Umständen kann auch eine außerordentliche Kündigung beantragt werden, zum Beispiel wenn die Assekuranz den Basisversicherungsbeitrag ohne entsprechende Ausweitung der Leistungen angehoben hat. Weitere Situationen, die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen, sind ein Wechsel des Fahrzeuges oder ein vorangegangener Schadensfall.
Bei einem Versicherungswechsel wird die aktuelle Schadensfreiheitsklasse übernommen. Für den Versicherungsnehmer gestaltet sich der Versicherungswechsel sehr einfach, da die bisherige Versicherungsgesellschaft der neuen Assekuranz die Versicherungswechselbescheinigung (VWB) zustellt und sie außerdem über die Dauer des Versicherungsverhältnisses sowie eventuell aufgetretene Schadensfälle informiert. Der Versicherte selbst hat nur die Pflicht, die Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel in Kenntnis zu setzen und muss zu diesem Zweck lediglich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorlegen.
