Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht bei einer Kfz Versicherung besagt, dass ein Versicherungsnehmer bis zu 14 Tage nach Abschluss eines Versicherungsvertrages das eingegangene Versicherungsverhältnis widerrufen kann. Die Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, den Versicherten in schriftlicher Form über dieses Recht zu informieren.
Sofern die Assekuranz dies unterlässt, verlängert sich das Widerrufsrecht automatisch. Wenn der Versicherte das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen möchte, muss er den Versicherungsanbieter ebenfalls schriftlich davon in Kenntnis setzen. Bei einer im Internet abgeschlossenen Versicherung gilt für das Widerrufsrecht in jedem Fall eine Frist von 14 Tagen.
