Winterreifen
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei Schnee, Eis und Reifglätte Winterreifen beziehungsweise sogenannte M+S-Reifen („Matsch und Schnee“) am Fahrzeug anzubringen. Diese in der Straßenverkehrsordnung verankerte Bestimmung gilt für alle PKWs, LKWs, Busse sowie Motorräder. Darin eingeschlossen sind auch Mietwagen sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Für dauerhaft geparkte Fahrzeuge, die nicht bewegt werden, gilt diese Regelung nicht.
Winterreifen beziehungsweise M+S-Reifen besitzen eine bestimmte Kennzeichnung am Reifenprofil, anhand derer bei einer Polizeikontrolle leicht festgestellt werden kann, ob tatsächlich die vorgeschriebenen Reifen aufgezogen sind. Besagte Reifen sind in zwei Ausführungen erhältlich, nämlich zum einen als reine Winterreifen und zum anderen als Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Um die Sicherheit bei der Verwendung von M+S-Reifen zu verbessern, sollte man laut ADAC bevorzugt Reifen mit dem „Three-Peak-Mountain“-Siegel (in Form einer Schneeflocke mit drei Berggipfeln) verwenden.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Profiltiefe, welche laut Gesetz mindestens 1,6 Millimeter betragen sollte, wobei Fachleute eine Profiltiefe von 4 Millimetern empfehlen. Wenngleich per Gesetz kein konkreter jährlicher Zeitraum für die Winterreifenpflicht angegeben ist, ist die Anwendung der sogenannten O-bis-O-Regelung zu empfehlen, das heißt die Nutzung von Winterreifen von Oktober bis Ostern.
Wenn die Winterreifenpflicht bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen nicht berücksichtig wird, muss man mit mindestens 40 Euro Strafe rechnen beziehungsweise sogar mit 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg, falls andere Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs durch die Missachtung beeinträchtigt werden. Wenn es aufgrund der falschen Bereifung zu einem Unfall kommt, hat die Kaskoversicherung das Recht, die Erstattung der entstandenen Kosten teilweise oder vollständig zu verweigern.
