Zulassung
Um am öffentlichen Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug teilzunehmen, bedarf es einer Zulassung durch die behördlichen Stellen.
Der Begriff Zulassung ist mehrfach und mehrdeutig zu verstehen. Zunächst einmal handelt es sich dabei um die Erlaubnis, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Dazu wird das Fahrzeug zugelassen, was als Erlaubnis gilt. Gleichsam wird auch das eigentliche Verfahren, um diese Erlaubnis zu erhalten, als Zulassung bezeichnet. Damit ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, muss es auf den Fahrzeughalter bei der örtlichen Zulassungsstelle zugelassen werden. Sind alle erforderlichen Unterlagen zur Zulassung vorhanden, ist die Zulassung heute innerhalb kürzester Zeit möglich. Welche Unterlagen werden für eine Zulassung benötigt:
Gebrauchtwagen
-Elektronische Versicherungsbestätigungskarte -eVB- (früher Deckungskarte)
-Identitätsnachweis, hier z.B. in Form eines Personalausweises
-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Schein)
-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Kfz-Brief)
-Bankverbindung zum Einzug der Kfz Steuer
-AU Bescheinigung
-HU Bescheinigung
-Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vorher abgemeldet war
Neuwagen
-Elektronische Versicherungsbestätigungskarte -eVB- (früher Deckungskarte)
-Identitätsnachweis, hier z.B. in Form eines Personalausweises
-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Kfz-Brief)
Bei beiden muss der Halter auch über die vom Gesetzgeber verlangte Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflicht, verfügen. Eine Zulassung am 2. Wohnsitz ist seit dem 01.März 2007 nicht mehr möglich. Die Zulassung kann nur noch ausschließlich am Erstwohnsitz erfolgen.
