Berauscht Autofahren: Medizinisch-Psychologische-Untersuchung soll reformiert werden
In Deutschland ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt im Jahre 2010 15.109 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. 1.187 Unfälle wurden im selben Jahr unter Einfluss von anderweitigen Rauschmitteln verursacht. Bei diesen 16.296 Verkehrsunfällen kamen 389 Menschen ums Leben und 5.420 wurden schwer verletzt.
Diverse Präventivmaßnahmen wie beispielsweise die Einführung der 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger (gültig während der Probezeit und für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahre) haben Wirkung gezeigt. Doch auch wenn Unfälle unter Einfluss von legalen und illegalen Rauschmitteln in den letzten zehn Jahren abgenommen haben, sind die Unfallzahlen unbestreitbar zu hoch.
Die gesetzlichen Grenzen, ab denen sich ein Autofahrer einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) unterziehen muss und als fahruntüchtig gilt, halten viele Experten für unzeitgemäß. Daher fordern diesbezüglich viele Verkehrsexperten schärfere Regeln, um die Unfallrate signifikant zu senken.
Promillegrenzen und gefährdeter Versicherungsschutz
Die meisten Verkehrsteilnehmer sind unzureichend über die Promillegrenzen informiert. Nicht wenige Autofahrer gehen davon aus, dass Alkohol am Steuer in Ordnung geht, solange man nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat. In Deutschland gilt jedoch: Wer einen Promillewert zwischen 0,3 und 1,09 auf weißt, der gilt als relativ fahruntüchtig.
Das heißt, wer auffällig fährt bzw. einen Unfall oder eine gefährliche Verkehrssituation verursacht, der begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Ist der Alkoholgehalt belegt und wird der berauschte Autofahrer rechtskräftig verurteilt, können die Autoversicherer die Versicherungsleistungen (Haftpflicht- oder Kaskoversicherung) kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar komplett verweigern. Wer über einen Verkehrsrechtsschutz verfügt, muss im Falle eines Gerichtsverfahrens sodann nicht nur die Unfall-, sondern meist auch die Verfahrenskosten selbst bezahlen.
Verkehrsteilnehmer, die bei einer Alkoholkontrolle einen Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 aufweisen, jedoch nicht auffällig werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Sie erwartet – je nach Promillewert – ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Während Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eine weitere Absenkung der Promillegrenze oder gar ein absolutes Alkoholverbot ablehnt, fordern die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrssicherheit eine 0,0 Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer. Zuspruch erhalten sie von Professor Wolfgang Schubert von der Gesellschaft für Verkehrspsychologie. Dieser hält die Promillegrenzen für wissenschaftlich überholt.
MPU-Verfahren: Absolute Fahruntüchtigkeit
Als absolut fahruntauglich gilt jeder, der mit 1,1 Promille erwischt wird. Ab diesem Wert begeht der Autofahrer keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Unverständlich ist, warum ein Verkehrsteilnehmer der als fahruntauglich gilt, erst ab einem Promillewert von 1,6 umgehend eine MPU machen muss. Laut Professor Schubert haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass das Unfallrisiko bereits ab 1,1 Promille zehnmal so hoch ist wie bei einem nüchternen Fahrer. Daher plädiert er unter anderem dafür, dass sich Verkehrsteilnehmer bereits ab einem Promillewert von 1,1 einer MPU unterziehen müssen.
In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 100.000 Personen verpflichtet, sich einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung unterziehen. Andernfalls ist der Führerschein dauerhaft weg. Für Inhaber einer Autoversicherung und sämtliche Verkehrsteilnehmer könnte ein absolutes Alkoholverbot oder eine Absenkung des Promillegehalts höchstwahrscheinlich zu zweierlei Entlastungen führen:
Erstens, würde dadurch die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht werden, was zu weniger Unfällen führen würde. Und zweitens, würden wohl die Versicherungsbeiträge für Autoversicherungen günstiger werden. Denn weniger Unfälle bedeuten geringere Schadenszahlungen seitens der Autoversicherer. Der wünschenswerteste Effekt wäre jedoch, dass die Zahl der Unfalltoten und -verletzten zurückgeht. Da die Politik die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse in Sachen Verkehrssicherheit nicht ignorieren kann, sollten demnächst die Kriterien der MPU überprüft und reformiert werden.
